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Die Jahreshauptversammlung
Oberstes Organ des Breisgauer Sängerbundes ist die Hauptversammlung.
Stimmberechtigt sind die Mitgliedvereine (§ 3,1 der Satzung).
Die ordentliche Hauptversammlung wird alljährlich vom Präsidenten
einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in den
Vereinsmiteilungen oder durch schriftliche Einladung, jeweils spätestens vier
Wochen vor dem Termin. Die Tagesordnung ist mit der Einberufung bekanntzugeben. Abstimmungen werden in der Regel offen und mit einfacher Stimmenmehrheit
durchgeführt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung müssen bei schriftlicher
Begründung zu dem in der Einberufung angegebenen Termin bei der
Geschäftsstelle eingereicht sein.
Das Präsidium kann außerordentliche Hauptversammlungen einberufen.
Die nächste Mitgliederversammlung findet statt am:
19.3.16 Jahresmitgliederversammlung BRS
in Heitersheim (175-jähriges Jubiläum)
10.00 Uhr Heitersheim Malterserhalle
Tagesordnung
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